Startseite

Abrechnung der Therapiekosten

Auf Grund meiner Qualifikation werden die Kosten der Therapie nach Antragstellung und Erstellung eines Behandlungsplanes von privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.

Selbstzahler rechnen nach der privaten ärztlichen Gebührenordnung GOÄ (2,3-fach für eine Sitzung von 50 Minuten) ab.

Bei Gruppen, Paartherapien (meist 75 Minuten) und Beratungen erfolgt die Abrechnung jeweils nach Vereinbarung.

Bedauerlicherweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Therapiekosten nicht bzw. nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, falls bei vorliegender dringender Notwendigkeit in angemessener Zeit kein Therapieplatz zur Verfügung steht.